Förderungsmöglichkeiten (Stipendien, BAföG u.a.)
▼ Förderungsmöglichkeiten
Es gibt eine Vielzahl von Austauschprogrammen, Stiftungen und anderen Einrichtungen, die Stipendien für Auslandsaufenthalte vergeben.
Die bekanntesten unter ihnen sind z.B. der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) (OBS! Bewerbungsschluss hängt vom Stipendium ab. Inzwischen oft schon im September des Vorjahres, deshalb frühzeitig kümmern!) und die Studienstiftung des Deutschen Volkes.
Wer sich für einen Aufenthalt in Finnland interessiert, kann sich an die dortige DAAD-Partnerorganisation CIMO wenden; Informationen dazu gibt es auch bei der Studien- und Praktikumsberatung des Finnland-Instituts.
▼ DAAD
Jahresstipendien für Studierende aller wissenschaftlichen Fächer. Ziel dieses Programms ist es, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer anerkannten Hochschule internationale Studienerfahrung im Ausland zu sammeln.
▼ BAföG
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Auslandsstudiums ist das Auslands-BAföG. Auslandsausbildungsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von sechs Monaten oder einem Semester bzw. zwölf Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) aufweisen. Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache. Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Ferner muss die vorgeschriebene Dauer mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Zudem muss die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. OBS! Auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG erhalten, können unter Umständen Auslands-BAföG bekommen! Wichtig: Rechtzeitig informieren bzw. mindestens 6 Monate (!) vor Antritt des Auslandsaufenthaltes einen entsprechenden Antrag stellen.
▼ ERASMUS Student Placement
ERASMUS Student Placement (ESP) hieß früher LEONARDO und wird in den meisten Zusammenhängen weiterhin so genannt. Über LEONARDO besteht die Möglichkeit Auslandspraktika zu absolvieren. Es kann als Pendant des für Studienaufenthalte gedachten ERASMUS-Programms gesehen werden. Die Praktikumsdauer muss mindestens 91 Tage betragen.
Man kann sich jederzeit bewerben, allerdings sollten zwischen Bewerbung und Praktikumsbeginn mindestens 2 Monate liegen. Praktika an den Deutschen Botschaften und den Institutionen der EU werden nicht gefördert.
Das Auslandspraktikum kann im Rahmen des LEONARDO-Programms mit einem Aufenthaltskostenzuschuss zwischen 50 Euro und 450 Euro pro Monat gefördert werden. Zusätzlich wird die akademische Anerkennung durch ECTS-Punkte vereinfacht. Mit der Leonardo-Urkunde erhält man nach Beendigung des Praktikums einen offiziellen Nachweis über das Auslandspraktikum.
Ausführliche Informationen zum Programm sowie zu Bewerbungsmodalitäten etc. findet ihr auf der Seite: Praktikum im Ausland.
Weiterführende Informationen zu Praktika im allgemeinen erhaltet ihr bei Sprungbrett und beim Career Center.
Da Bewerbungsformalia von Land zu Land unterschiedlich sein können, solltet ihr auch mit den Lektoren Rücksprache halten!
▼ Carlo-Schmid-Programm
Für alle, die ein Praktikum an einer der vielen EU-Institutionen, in anderen internationalen Organisationen oder den Botschaften absolvieren möchten, empfiehlt sich das Carlo-Schmid-Programm des DAAD.
Die Höhe der Stipendien variiert von Land zu Land.
Bewerbungen müssen meist gegen Ende des laufenden Jahres für das kommende Jahr abgegeben werden.
Detaillierte Informationen findet auf der Seite: Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen.