Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät - Nordeuropa-Institut

Häufig gestellte Fragen

1. Immatrikulation und Fächerkombination


  • Immatrikulationen zum 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang Skandinavistik/Nordeuropa-Studien werden nur zum Wintersemester vorgenommen. Bewerbungen sind zentral an die Studierendenverwaltung der Humboldt-Universität zu richten. Die Bewerbungsfrist läuft jedes Jahr in der Regel vom 1. Juni bis zum 15. Juli.
    Beim Wechsel des Studienortes erfolgt eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester. Dies ist auch zum Sommersemester möglich. Die Bewerbungsfrist läuft in diesem Fall vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.
    Es empfiehlt sich, dass du rechtzeitig vorher Kontakt mit der Studienberatung am Nordeuropa-Institut aufnimmst, um die Details zu klären.

  • Das B.A.-Studium bietet diese Möglichkeiten:

    Die Kombination aus einem Kernfach und einem Zweitfach Skandinavistik/Nordeuropa-Studien kann dabei sowohl als Kernfach als auch als Zweitfach gewählt werden. Wir empfehlen die Kombination mit einem anderen kultur-, literatur-, sprach- und/oder regionalwissenschaftlichen Studiengang. Dies darf ausschließlich ein B.A.-Studiengang an der Humboldt-Universität sein.

    Daneben gibt es Skandinavistik als Monostudiengang.
  •  

  • Im Bachelorstudium (außer Zweitfach) wie auch im Masterstudium müssen ÜWP-Module belegt werden (20 LP im Bachelor-, 10 LP im Masterstudium).

    Dabei handelt es sich um Veranstaltungen aus Fächern, die man nicht studiert. Man kann und soll also über den eigenen Tellerrand hinausschauen. Meist werden dazu Veranstaltungen benachbarter Fächer gewählt. Möglich ist es aber auch, Kurse des Sprachenzentrums oder des Career Centers zu wählen. Alle Angebote finden sich im Vorlesungsverzeichnis auf der Plattform Agnes unter einer eigenen Überschrift.

    Die ÜWP-Module sind nicht an den Regelstudienplan gebunden. .


  • Ja. Dazu bedarf es einer erneuten Online-Bewerbung, allerdings eben nur für das Zweitfach. Es gelten die üblichen Fristen – zum Wintersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juli.


  • Im Kombinationsstudiengang mit Kern- und Zweitfach studierst du zwei Fächer in unterschiedlichem Umfang (Kernfach 100 LP + 20 LP Überfachlicher Wahlpflichtbereich/ÜWP, Zweitfach 60 LP). In beiden Fächern sind Prüfungen abzulegen. In die Gesamtnote am Ende des Studiums gehen die Noten beider Fächer ein.

    Das Monofachstudium hat einen größeren Umfang  (160 SP), der Überfachliche Wahlpflichtbereich/ÜWP ist mit 20 LP identisch zu dem im Kernfach.

    Das Monofach bietet also ein umfassenderes Angebot innerhalb der Skandinavistik, u.a. müssen zwei Sprachen erlernt werden (neben Dänisch oder Norwegisch oder Schwedisch auch Finnisch oder Isländisch), erfolgt die Ausbildung in drei der vier skandinavistischen Fachteile (gegenüber zwei im Kernfach).


  • In der Regel gibt es keinen NC, weder für das Bachelor- noch für das Masterstudium. Es gibt jedoch Ausnahmen (in letzter Zeit betraf das das Monobachelorstudium). Informiert euch bitte jeweils aktuell auf der HU-Webseite: Monobachelor bzw. Kombinationsbachelor


  • Es werden einem fremdphilologischen Studium angemessene Kenntnisse des Deutschen und Englischen erwartet. Das heißt, man sollte (wissenschaftliche) Texte lesen und verstehen und Texte in guter (zumindest deutscher) Schriftsprache produzieren können.

    Kenntnisse einer skandinavischen/nordeuropäischen Sprache werden nicht erwartet. Sämtliche Sprachkurse fangen bei Null an.

    Solltest du umfangreichere Sprachvorkenntnisse mitbringen: Der Einstieg in ein höheres Sprachsemester setzt einen schriftlichen Einstufungstest voraus. Dazu solltest du dich rechtzeitig bei den Lektor_innen melden.


  • Ja, der auf unserem BA-Studiengang aufbauende Masterstudiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen kultur-, geistes- und sozialwissenschaftlicher Fächer, insbesondere an Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Skandinavistik/Nordeuropa-Studien.


  • Voraussetzung für die Bewerbung auf einen Masterstudienplatz sind neben einem abgeschlossenen BA-Studiengang in einem geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftlichen Fach Sprachkenntnisse in Dänisch, Norwegisch oder Schwedisch auf dem Niveau B2/C1 des europäischen Referenzrahmens.


  • Es gilt dieselbe Bewerbungsfrist wie für das Bachelorstudium, also der Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester). Da man beim direkten Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium bis zum 15. Juli sein Abschlusszeugnis im Normalfall noch nicht erhalten hat, ist das Zeugnis an der Humboldt-Universität im Laufe des ersten Mastersemesters nachzureichen. Erfolgt dies nicht, erlischt die vorläufige Immatrikulation für das Masterstudium automatisch.
    Informationen über die Regelungen an anderen Hochschulen sind rechtzeitig selber einzuholen.

2. Studienverlauf und Studienalltag


  • Ein Leistungspunkt (LP) entspricht 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt auf der Grundlage des in den einzelnen Lehrveranstaltungen erforderlichen Arbeitsaufwands und erfordert neben einer mindestens 75prozentigen Anwesenheit im Kurs eine positiv bewertete Arbeitsleistungen, beinhalten jedoch keine Bewertung der Qualität studienbegleitender Prüfungsleistungen. Im Laufe des Studiums sind bei einer Arbeitsleistung von 30 Leistungspunkten je Semester in sechs Semestern Regelstudienzeit insgesamt 180 Leistungspunkte zu erbringen.

  • Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Module werden grundsätzlich mit einer Modulabschlussprüfung/MAP abgeschlossen (eine Prüfung pro Modul, nicht pro Lehrveranstaltung!). Der Aufbau der verschiedenen Module für das Studium des Bachelorstudiengangs ist aus den Modulbeschreibungen der Studienordnung ersichtlich.

  • Für die meisten Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung über das Online-Vorlesungsverzeichnis Agnes erforderlich. Über diese Plattform erfolgt auch die automatische Platzvergabe für die einzelnen Kurse. Die Anmeldung in Agnes ist nur für Studierende mit einem HU-Account möglich.

    Diese Agnes-Anmeldung ist nicht mit der Anmeldung für einzelne Kurse zu verwechseln, die über die Plattform Moodle erfolgt. Den dafür erforderlichen Zugangsschlüssel geben die Lehrenden der jeweiligen Kurse aus. Die Einschreibung in Moodlekurse ist auch für Studierende möglich, die nicht an der HU immatrikuliert sind.

    Weitere Informationen enthält der Infoflyer des Computer- und Medienservice (CMS).


  • Arbeitsnachweise sind Formulare, in die du deine Kurse einträgst. Am Ende des Semesters lässt du dir deine erfolgreiche Teilnahme durch die Lehrkraft per Unterschrift bestätigen. (Eine Ausnahme bilden Vorlesungen, bei denen du durch die eigene Unterschrift versicherst, dass du regelmäßig teilgenommen hast.)

    Die Formulare findest du auf den Seiten zum Bachelorstudium bzw. zum Masterstudium. Für jedes Modul ist ein gesonderter Nachweis zu verwenden.

    Ein technischer Hinweis: Es empfiehlt sich, die Arbeitsnachweise komplett auszudrucken und am Ende des Semesters die jeweiligen Unterschriften der Lehrenden einzuholen. Du kannst dir Arbeit sparen, indem du die Formularfunktionen nutzt und so die persönlichen Daten nur einmal eingeben musst. Dies funktioniert jedoch nur, wenn du das PDF-Dokument vorher auf deinem Rechner speicherst.

    Wenn alle Lehrveranstaltungen eines Moduls besucht worden und unterschrieben sind, gibst du den Nachweis im Prüfungsbüro ab. (Sicherheitshalber solltest du eine Kopie für die eigenen Unterlagen anfertigen.) Wenn der Arbeitsnachweis im Prüfungsbüro vorliegt und die MAP bestanden ist, wird dir das Modul gutgeschrieben. Das kannst du dann online deinem Leistungsspiegel in Agnes entnehmen.


  • Dies ist möglich, sofern es sich um Lehrveranstaltungen mit skandinavistischem Inhalt handelt.

    Im Modul Praxisorientierung (nur im Bachelorstudium) gibt es mehr Möglichkeiten, Angebote anderer Fächer oder des Sprachenzentrums zu nutzen. In Zweifelsfällen sollte eine vorherige Absprache mit der Studienberatung erfolgen (Tomas Milosch, Tel. 2093–9627, tomas.milosch@hu-berlin.de, Sprechstunde: Mi 16–18 u.n.V.).


  • Prüfer*innen für das Abschlussmodul bestellt der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches.

    Betreuung und Zweitbegutachtung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgen grundsätzlich durch die Hochschullehrer*in (= Professor*innen) des Nordeuropa-Instituts (bzw. der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät).


  • In jedem Falle muss der*die Betreuer*in einer Abschlussarbeit aus dem Nordeuropa-Institut (bzw. der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät) stammen.

    Der Prüfungsausschuss genehmigt ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen (Praxisbezug, spezifische Fragestellung) fach- bzw. institutsexterne Personen als Zweitprüfer*innen. Dazu muss ein Antrag an den/die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses gestellt werden. Der Antrag ist formlos, schriftlich, mit Begründung und Zustimmung der betroffenen Person einzureichen.

3. Auslandsstudium
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema findest du ►hier.


  • Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums wird allen Studierenden empfohlen. Studienaufenthalte im Ausland werden auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet, wenn dafür eine Beurlaubung (mit der man die Semestergebühren in Berlin spart) an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgt. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden selbstverständlich trotzdem anerkannt.

    Ausführliche Informationen zum Auslandsstudium findest du auf der Erasmusseite des NI.

  • (a) Kursteilnahme
    Während eines Studienaufenthalts im Ausland erbrachte Studienleistungen werden anerkannt, sofern die besuchten Lehrveranstaltungen den in der Studienordnung für den Bachelor-Monostudiengang Skandinavistik/Nordeuropa-Studien beschriebenen entsprechen. Belegt wird der Besuch der Kurse mit dem Transcript of Records, das du am Ende deines Studienaufenthalts erhältst. Die MAP kann entweder im Ausland abgelegt werden (s.u.) oder aber im Nachhinein in Berlin.

    (b) MAP
    Eine MAP aus dem Ausland wird in der Regel anerkannt. Dabei ist Folgendes zu beachten:

    Wenn die Prüfungsform identisch ist, z.B. eine Hausarbeit, ist die Arbeit nach Rückkehr einer Lehrkraft des entsprechenden Fachteils vorzulegen. Diese entscheidet zum einen, ob die Arbeit die formalen Kriterien erfüllt (ein zweiseitiger Essay kann nicht als Äquivalent zu einer in Berlin geforderten 20-seitigen Hausarbeit anerkannt werden). Zum anderen muss auf jeden Fall die Note in die bei uns gültige Skala „übersetzt” werden. Die Hausarbeit mit dem Äquivalenzvermerk der Lehrkraft und der "Berliner" Note ist  anschließend im Prüfungsbüro abzugeben.


    Handelt es sich um eine andere Prüfungsform als in der Berliner B.A.-Studienordnung vorgesehen, solltest du frühzeitig Kontakt mit den fachlich zuständigen Lehrkräften am Nordeuropa-Institut aufnehmen, um abzustimmen, ob beispielsweise eine Klausur statt einer Hausarbeit akzeptiert wird. Die Noten„übersetzung” muss auch in diesem Fall erfolgen.


  • Die meisten Studierenden, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren, wählen ein Semester oder ein ganzes Studienjahr. Für Bachelorstudierende bietet sich das 5. Semester für die Eingliederung eines Auslandssemesters in das Studium an. Obs! In Skandinavien gibt es von Berlin abweichende Vorlesungszeiten.

4. Ende des Studiums / Exmatrikulation


  • Information der Studienabteilung vom 22. November 2007:

    In dieser nicht einfach zu beantwortenden Frage gibt es bei den Studierenden mangelndes Problembewusstsein bzw. Verunsicherung. Hier einige wichtige Informationen dazu:

    Unter dem Aspekt der BAföG-Berechtigung ist das Studium bereits mit dem Erbringen der letzten Prüfungsleistung beendet (Datum der letzten Prüfung bzw. Abgabedatum der Bachelorarbeit – nicht erst wie häufig angenommen bei Vorliegen der Bewertung), d.h., darüber hinaus gezahltes BAföG muss zurückerstattet werden! Stattdessen kann jedoch eine Berechtigung auf Arbeitslosengeld entstehen.

    Falls Leistungen von anderen Stellen bezogen werden (Stipendien, Kindergeld usw.), sollte vorsorglich geklärt werden, ob dieses Datum dort ebenfalls als maßgeblich für das Ende des Studiums angesehen wird.

    Im Zusammenhang mit dem Ende des Studiums stellt sich auch die Frage nach der Exmatrikulation, dazu Folgendes:

    Eine Exmatrikulation erfolgt seitens der HU von Amts wegen spätestens zwei Monate nach dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse der letzten Prüfung, wenn nicht ein neuer Studiengang beantragt wurde (siehe ASSP § 20, Seite 8).

    Wer sich selbst schon früher exmatrikulieren lassen möchte, kann dies ohne Fristbindung tun.

    Falls die Bachelorarbeit später als nicht bestanden bewertet werden sollte, ist eine erneute Immatrikulation an der HU möglich.

    Eine Exmatrikulation hat keine Auswirkung auf eine Bewerbung zum Master- oder Zweitstudium.

    Nach einer Exmatrikulation besteht kein Studierendenstatus mehr, dies hat Folgen für alles damit Verbundene (wie z. B. Semesterticket, Krankenversicherung, Arbeitsmöglichkeiten).