Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät - Nordeuropa-Institut

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Skandinavistik als Haupt- und als Nebenfach sowie die Fachspezifischen Prüfungsbestimmungen traten am 11. September 1996 in Kraft. Diese sind in den Sekretariaten des Instituts (MOS 236 und 239) erhältlich, aber auch über die WWW-Seite des Institutes zugänglich.

Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 1996/97 für Skandinavistik immatrikuliert waren und ihr Studium nach einer älteren Studienordnung beenden wollen, können dies bis spätestens Sommersemester 2000 tun. Danach wird nur noch nach der aktuellen Studienordnung geprüft (Studienordnung § 13, Abs. 2; Prüfungsordnung § 19).

Studienfachberatung

Zu Beginn des ersten Semesters und vor Abschluss des Grundstudiums finden obligatorische Studienfachberatungen statt, in denen der individuelle Aufbau des Grund- und Hauptstudiums besprochen wird. Die Teilnahme an der ersten Studienfachberatung wird bescheinigt und ist bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.

Individuelle Beratungen, auch Einstufungen und Anerkennungsverfahren, werden für Studierende nach HU-Studienordnung von Prof. Bernd Henningsen und Dr. Tomas Milosch (jeweils Mi 16-18 Uhr) durchgeführt.

Darüber hinaus arbeitet mit Gesine Keßler eine Studentin am Institut, die das Aufgabengebiet studentische Studienberatung (Mi 13-15 Uhr) hat.

Beratungen zu Studienfragen allgemeinerer Art sowie die Besonderen Prüfungsberatungen (nach vorheriger fachlicher Konsultation im Nordeuropa-Institut) erfolgen bei Dr. Barbara Gollmer, Referentin für Lehre und Studium (MOS 113, Tel. 20196-606; Sprechzeiten: Mo 11-12.30 Uhr, Di 17-19 Uhr, Do 11-13 Uhr).