ALLGEMEINE INFORMATIONEN
FÜR DAS SOMMERSEMESTER 1998
Termine
Semesterdauer und Fristen
Sommersemester 1998 | Wintersemester 1998/99 | ||||
Vorlesungszeit | 14.4.199818.7.1998 | Vorlesungszeit | 19.10.199820.2.1999 | ||
Bewerbungsfrist | bis 15.1.1998 | Bewerbungsfrist | bis 15.7.1998 | ||
Rückmeldefrist | Hauptfrist Nachfrist |
5.1.199814.2.1998 15.2.199828.2.1998 |
Rückmeldefrist | Hauptfrist Nachfrist |
6.6.199818.7.1998 19.7.199831.7.1998 |
Urlaubsantragsfrist | 5.1.199815.5.1998 | Urlaubsantragsfrist | 6.6.199813.11.1998 |
Zwischenprüfungen finden jeweils am Beginn und am Ende eines jeden Semesters statt. Die regulären Prüfungszeiten sind die zu Semesterbeginn. Die Zeiten am Semesterende sind in der Regel für Nach- und Wiederholungsprüfungen vorgesehen. Unbedingt die Anmeldefristen beachten:
Prüfungen: 6.17. April 1998
Anmeldung: 2.10. März 1998
Prüfungen: 13.18. Juli 1998
Anmeldung: 25.29. Mai 1998
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt im Prüfungsbüro der germanistischen Institute (MOS 112, jeweils MoDo 814, Fr 813 Uhr), die zur Magisterprüfung erfolgt individuell und ist an keine Prüfungszeiträume gebunden. Sachbearbeiterin des Prüfungsbüros ist Brigitte Klimpel (Tel. 20196623), Sprechzeiten: Mo 1012 Uhr, Di 912 Uhr und 1314 Uhr, Do 1012 sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Instituts-Veranstaltungen zu Semesterbeginn
... am Dienstag, den 14. April: 10 Uhr MOS 101: ... und am Mittwoch, den 15. April: 10 Uhr MOS 101: ... und schließlich am Donnerstag, den 16. April, ab 8 Uhr: Beginn der Lehrveranstaltungen |
Studienberatung und -organisation
Studien- und Prüfungsordnung
Am 11. September 1996 traten die Studienordnung für die
Magisterteilstudiengänge Skandinavistik als Haupt- und als Nebenfach sowie die Fachspezifischen
Prüfungsbestimmungen in Kraft. Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester
1996/97 für Skandinavistik immatrikuliert waren, sind Fristen für das Ablegen der
Zwischen- bzw. Magisterprüfung festgelegt, die bei der individuellen Studienplanung
unbedingt zu berücksichtigen sind (Studienordnung § 13, Abs. 2; Prüfungsordnung § 19).
Die Studien- und Prüfungsordnung ist in den Sekretariaten des Instituts (MOS 236 und 239)
erhältlich.
Zu Beginn des ersten Semesters und vor Abschluß des Grundstudiums finden
obligatorische Studienfachberatungen statt, in denen der individuelle Aufbau des Grund-
und Hauptstudiums besprochen wird. Die Teilnahme an der ersten Studienfachberatung wird
bescheinigt und ist bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.
Individuelle Beratungen werden für Studierende nach HU-Studienordnung von Prof. Bernd
Henningsen und Dr. Tomas Milosch (jeweils Mi 1618 Uhr) bzw. für
Studierende nach FU-Studienordnung von Prof. Hartmut Röhn (Mi 1213 Uhr)
durchgeführt.
Darüber hinaus arbeitet seit dem Wintersemester 1997/98 mit Gesine Keßler eine
Studentin am Institut, deren Aufgabengebiet die studentische Studienberatung ist. Ihre
Sprechzeit: Di 1213 Uhr, Do 1314.
Beratungen zu Studienfragen allgemeinerer Art wie auch Einstufungen und
Anerkennungsverfahren erfolgen bei Dr. Barbara Gollmer, Referentin für Lehre und
Studium (MOS 113, Tel. 20196606; Sprechzeiten: Mo 1112.30 Uhr, Di 16.30
18.30 Uhr, Do 1113 Uhr).
Leistungsnachweise (benotete Scheine) werden nur für die Lehrveranstaltungen erteilt, für die sie laut Studienordnung gefordert sind. Die Anforderungen, für die im Einzelfall ein Leistungsnachweis erteilt wird, sind unter den jeweiligen Lehrveranstaltungen aufgeführt. Die Leistungsnachweise werden nach Ende des Semesters (bzw. nach Korrektur von Hausarbeiten oder Klausuren spätestens zu Beginn des folgenden Semesters) durch die jeweilige Lehrkraft ausgestellt und können direkt bei der Lehrkraft oder im Sekretariat (MOS 236) abgeholt werden. Teilnahmebestätigungen (unbenotete Scheine) werden auf Wunsch auch für andere Kurse ausgestellt.
Für sämtliche Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung erwünscht. Die entsprechenden Einschreiblisten liegen ca. zwei Wochen vor Semesterbeginn im Institut (vor dem Sekretariat, MOS 236) aus.
Ein Auslandsstudium wird allen Studierenden der Skandinavistik sehr empfohlen, sei es ein ganzes Studienjahr, ein Semester oder auch nur ein Sommersprachkurs in einem der skandinavischen Länder. Die rechtzeitige Planung eines Auslandsstudiums ist angesichts der frühen Bewerbungsfristen (für DAAD-Stipendien z. B. schon bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres!) ratsam. Neben den allgemeinen Stipendienmöglichkeiten (DAAD, Studienstiftung u. ä.) gibt es für Skandinavistikstudierende auch die Möglichkeit, ein Studium in den Städten Aarhus, Odense, Bergen, Göteborg, Lund, Stockholm, Södertörn, Helsinki sowie Groningen und Gent aus ERASMUS/SOKRATES-Mitteln bezuschussen zu lassen. Als günstigster Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt gelten die ersten Semester des Hauptstudiums.
SOKRATES-Programmbeauftragter am Institut ist Reinhold Wulff; er nimmt Anträge
für SOKRATES-Stipendien zu Beginn jedes Sommersemesters entgegen und kann Hinweise zum
Studium im Ausland geben. Ebenfalls zu Beginn jedes Sommersemesters findet eine
Informationsveranstaltung zur Stipendienvergabe statt. Bitte Aushänge beachten!
Weitere Auskünfte über Sprachkurse sowie über die Partneruniversitäten, insbesondere
über die Direktstipendien mit Kopenhagen und Stockholm, erteilen Eva Buchholz
(Finnland), Hans Christian Hjort (Dänemark), Tomas Milosch (Schweden) sowie
Gunnar Olsen (Norwegen).
Über die ERASMUS/SOKRATES-Beziehungen hinaus gibt es weitere Partneruniversitäten in Skandinavien, mit denen Austauschkontakte bestehen bzw. geplant sind: An der Universität Kopenhagen stehen für Studierende der Humboldt-Universität neben dem erwähnten Direktstipendium weitere Studienplätze (ein Semester) zur Verfügung. Mälardalens högskola in Västerås bietet ein spezielles Programm für ausländische Skandinavistik-Studierende an. Mit der Universität Umeå wurde ein Praktikantenaustausch vereinbart. Studierende im Hauptstudium können sich um vier- bis achtwöchige Praktikumsplätze bewerben (Zeitraum: Februar bis April, Bewerbungen zum 1. Dezember einreichen) Ansprechpartner ist Tomas Milosch. Inwieweit durch die Humboldt-Universität finanzielle Zuschüsse gewährt werden können, ist erst kurz vor Praktikumsbeginn zu klären.